HONORAR

 

Honorar, Kostenerstattung, Sozialtarif

Für eine Einzel-Sitzung von ca. 60 Min. beträgt das Honorar € 70,--.

Für eine paartherapeutische Sitzung von ca. 90 Min. beträgt das Honorar € 100,--.

Das Honorar ist jeweils per Überweisung oder Barzahlung zu begleichen.

Für eine Privat-Praxis für Psychotherapie nach dem HPG besteht keine Zulassung zu gesetzlichen Krankenkassen.

Mitglieder privater Krankenversicherungen, privat zusatzversicherte und / oder beihilfeberechtigte Personen haben aber ggf. einen Erstattungsanspruch gegenüber ihrer Versicherung.

Der / die Klient(in) führt das Erstattungsverfahren mit seiner Versicherung eigenverantwortlich durch.

Ggf. kann eine(m)(r) Klient(en)(in) ein Sozialtarif eingeräumt werden, Voraussetzung hierfür ist die Vorlage eines entsprechenden Einkommensnachweises / ALG-II-Bescheides.

 

Terminvereinbarung / -einhaltung, Ausfallhonorar

Bei nicht in Anspruch genommenen, fest vereinbarten Terminen wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 1/2 Sitzungsgebühr fällig.

Diese Fälligkeit tritt nicht ein, wenn der / die Klient(in) mindestens 2 Werktage vor dem Termin absagt oder ohne eigenes Verschulden, welches ggf. nachzuweisen ist, den Termin nicht wahrnehmen kann.

 

 

HOME     PRÄVENTION     DER ANFANG     KRISEN > CHANCEN     GESPRÄCHSTHERAPIE     COACHING    

HOCHSENSIBILITÄT / HOCHBEGABUNG    TRAUERBEGLEITUNG     ENTSPANNUNGSVERFAHREN

TERMINE     HONORAR / KOSTENERSTATTUNG     KONTAKT / IMPRESSUM